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Ersthelferschulungen im Umfeld der SARS-CoV-2 Pandemie

Informationen für Unternehmen

1. Zahl der Ersthelfenden nach § 26 Abs.1 der DGUV Vorschrift 1
– Auch in der jetzigen Situation sollte versucht werden, die in der DGUV
Vorschrift 1 festgelegte Mindestanzahl zu erreichen (bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfender, bei über 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten, in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfender je Kindergruppe).
– Ist dies aufgrund der aktuellen Situation, z.B. bei Kurzarbeit nicht immer
möglich, soll das Unternehmen auch unter Einbeziehung der
Gefährdungsbeurteilung der vorgegebenen Anzahl an Ersthelfenden
möglichst nahekommen.
– Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin muss sicherstellen, dass jederzeit
unverzüglich Erste-Hilfe geleistet werden kann!

2. Fortbildungsfrist für Ersthelfende
– Die Fortbildungsfrist von 2,5 Jahren sollte möglichst nicht überschritten
werden (max. Überschreitung von 6 Monaten möglich).
– Sind die 2,5 Jahre überschritten, sollte in jedem Fall eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen.

3. Erste Hilfe-Aus- und Fortbildungen
– In der aktuellen Situation sind Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen bevorzugt
als Inhouse-Schulungen durchzuführen.
– Sind Inhouse-Schulungen nicht möglich (z.B. auf Grund von zu geringen
Teilnehmerzahlen), können im Ausnahmefall auch öffentliche Kurse bei
ermächtigten Ausbildungsstellen besucht werden (Eine Teilnahme kann z.B. unumgänglich sein, wenn ohne diese, die Grundversorgung in Erster Hilfe nicht sichergestellt ist.).
– Raumgröße: In der Regel Mindestabstand von 1,5 m berücksichtigen (länderspezifische Verordnungen, sowie Vorgaben der regionalen Behörden beachten!); ggf. transparente Abtrennung zwischen Lehrkraft und nächstgelegenen Teilnehmerplätzen installieren.
– Auf Tische im Seminarraum sollte verzichtet werden, um unnötige
Oberflächenkontakte zu vermeiden.
– Die Teilnehmer des Erste-Hilfe-Kurses haben mindestens eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen. Einmalhandschuhe müssen zur Verfügung stehen.
– Die hygienischen Anforderungen müssen erfüllt sein (Desinfektions- und
Waschmöglichkeiten der Hände, Belüftungsmöglichkeit des Raumes).
– Teilnehmerübungen sind weiterhin verpflichtender Bestandteil für die Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden (vgl. DGUV Grundsatz 304-001). Zur Reduzierung eines Übertragungsrisikos unter den Teilnehmenden oder auf Lehrkräfte werden die Teilnehmerübungen an der eigenen Person (z.B. Übung zur Versorgung von Wunden) oder immer zwischen den beiden gleichen Personen (Keine Durchmischung!) durchgeführt.

4. Keine online Erste-Hilfe-Kurse
– Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen nach wie vor als
Präsenzveranstaltung absolviert werden.

5. Zusätzliches Erste-Hilfe-Material sowie Mund-Nasen-Bedeckung / Mund-Nasen-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung
– Zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos für den Ersthelfenden und die hilfebedürftige Person sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung /ein Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Atemschutz getragen werden.
– Die Auswahl der Mund-Nasen-Bedeckung/Mund-Nasen-Schutz bzw. der
Persönlichen Schutzausrüstung sollte auf der Grundlage der
Gefährdungsbeurteilung in Absprache mit dem Betriebsarzt erfolgen.

6. Unterweisung
– Alle Versicherten müssen mindestens einmal im Jahr und zusätzlich bei
besonderen Anlässen unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
– Bei der anlassbezogenen Unterweisung im Umfeld der Corona (SARS-CoV
2)-Pandemie sollten die Unterschiede zum Normalbetrieb erläutert werden
(z.B. Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung durch Ersthelfenden und wenn
möglich auch von dem bzw. der Betroffenen).

Checkliste zur Vorbereitung der Schulung
• Bevorzugt Inhouse-Schulung planen
• Raumgröße: In der Regel Mindestabstand von 1,5m berücksichtigen (länderspezifische Verordnungen, sowie Vorgaben der regionalen Behörden beachten!); ggf. transparente Abtrennung zwischen Lehrkraft und nächstgelegenen Teilnehmerplätze installieren
• Hygienische Anforderungen müssen erfüllt sein (Waschmöglichkeiten,
Belüftungsmöglichkeit des Raumes)
• Tische sollten entfernt werden
• Mind. Mund-Nasen-Bedeckung, Einmalhandschuhe müssen zur Verfügung
stehen

Checkliste am Tag des Erste-Hilfe-Kurses
• Teilnehmende und Lehrkraft sind gesund, frei von Atemwegssymptomen
und/oder Fieber (sonst ggf. ausschließen!)
• Anforderungen aus der Vorbereitungsphase werden erfüllt

Gegenseitige Benachrichtigung
Sofern binnen 14 Tagen nach dem Lehrgang eine Person des Lehrgangs
positiv auf Covid-19 getestet wird, erfolgt eine Information an das
Gesundheitsamt und zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und
Unternehmen!

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