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Kostenübernahmeverfahren Erste-Hilfe durch die BGW

Seit dem 01.11.2017 gilt bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein verpflichtendes Online-Verfahren zur Kostenübernahme für die Aus- und Fortbildung zur betrieblichen Ersten Hilfe.

Was hat sich geändert?

  • Anders als zuvor, ist es nicht mehr möglich, das Teilnahmeformular handschriftlich auszufüllen. Vorteil des Online-Verfahrens: Es wird schon beim Ausfüllen deutlich, welche Kosten die GBW übernimmt.
  • Das online ausgefüllte und ausgedruckte Formular ist eine Kostenzusage seitens der BGW. Die Ausbildungsstelle benötigt diese, um ordnungsgemäß mit der BGW abzurechnen. Bitte bringen Sie das Formular mit der Kostenzusage am Ausbildungstag mit.

Was ist zu tun?

(1) Kriterien für die Kostenübernahme überprüfen:
Unter www.bgw-online.de/erste-hilfe sind die Voraussetzungen benannt. Ein wesentlicher Punkt: Wer über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügt und aktiv in diesem tätig ist, kann auch ohne weitere Ausbildung und Fortbildung in Erster Hilfe zum betrieblichen Ersthelfer beziehungsweise zur Ersthelferin benannt werden. In diesem Fall ist keine Kostenübernahme durch die BGW möglich.

(2) Das Online-Verfahren starten:
Es gibt zwei Möglichkeiten: mit und ohne Registrierung – dafür steht jeweils ein entsprechender Button unter www.bgw-online.de/erste-hilfe zur Verfügung. Wer sich zuerst registriert, kann später erneut auf die eingegebenen Unternehmensdaten zurückgreifen. Alle Personen, die zur Aus- oder Fortbildung in Erster Hilfe angemeldet werden sollen, werden dann im Online-Verfahren erfasst. Im letzten Schritt wird eine Liste der Teilnehmenden ausgedruckt. Sie ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstätte.

(3) Das online ausgefüllte Formular an die Ausbildungsstätte weiterleiten:
Bei der Anmeldung zur Schulung muss das jeweilige Dokument vorliegen. Am Ausbildungstag müssen die Teilnehmer unterschreiben. Das Formular ist abgestempelt und unterschrieben der Ausbildungsstelle mitzubringen.
Achtung: Handschriftlich nachträglich eingefügt Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Kostenübernahmebestätigung vorliegt! 

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