Flurförderzeugführer – Ausbildung

Gabelstapler

Geschult wird in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge“ und der dazugehörigen Verordnung DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D 27) „Flurförderzeuge“, § 7.

Theoretische Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau/Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betriebsanweisung
  • Betriebsanleitung
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Verkehrsregeln / Verkehrswege
  • Sondereinsätze
  • Theoretische Abschlussprüfung

Praktische Ausbildung:

  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm
  • Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweis auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
  • Gewöhnung an das Flurförderzeug
  • Verlassen des Flurförderzeugs
  • Fahr- und Stapelübungen (Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Europaletten und Gitterboxen)
  • Praktische Abschlussprüfung

Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:

  • körperliche, geistige Eignung, G 25 Gesundheitsuntersuchung
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • 1 Passbild

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