Geschult wird in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge“ und der dazugehörigen Verordnung DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D 27) „Flurförderzeuge“, § 7.
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau/Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betriebsanweisung
- Betriebsanleitung
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
- Sondereinsätze
- Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung:
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm
- Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweis auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassen des Flurförderzeugs
- Fahr- und Stapelübungen (Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Europaletten und Gitterboxen)
- Praktische Abschlussprüfung
Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:
- körperliche, geistige Eignung, G 25 Gesundheitsuntersuchung
- ausreichende Deutschkenntnisse
- vollendetes 18. Lebensjahr
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