Nach DGUV Grundsatz 308-008 (bisher BGG / GUV-G 966).
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
- Unfallgeschehen nach UVV
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Betrieb allgemein
- Unternehmensspezifische Besonderheiten
- DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Grundsatz 309-003
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
- Regelmäßige Prüfungen
- Sondereinsätze
- Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung:
- Einweisung auf die vorhandene Hubarbeitsbühne
- Praktische Ausbildung (Fahrprobe)
- Sicheres Abstellen der Hubarbeitsbühne
- Praktische Abschlussprüfung
Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:
- körperliche, geistige Eignung, G 25 Gesundheitsuntersuchung
- ausreichende Deutschkenntnisse
- vollendetes 18. Lebensjahr
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