Kranführer – Ausbildung
Nach DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921)
Theoretische Ausbildung:
- Grundsätzliches über Krane und Schienenlaufkatzen
- Eignung
- Recht
- Verantwortung
- Fahrauftrag
- PSA
- Physikalische Grundlagen
- Hangabtriebskräfte
- Steuer- und Sicherheitseinrichtungen an Krananlagen
- Betriebsanweisung
- Betriebsanleitung
- Prüfungen von Kranen
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Der Kran und das Umfeld
- Besondere Sicherheitsvorgaben bei Kranen
- Sondereinsätze von Kranen
- Stillsetzen von Kranen
- Verhalten bei Störungen/Sicherheitsmängeln
- Theoretische Abschlussprüfung
Praktische Ausbildung:
- Einweisung am Kran und an Schienenlaufkatzen
- Tägliche Einsatzprüfung
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Hangabtriebskräfte
- Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Gefahrstellen am Kran
- Einsatz und bestimmungsgemäße Verwendung des Kranes
- Verlassen des Krans
- Fahrübungen (Aufnehmen, Transportieren, Absetzen von Lasten)
- Anschlagen von Lasten
- Praktische Abschlussprüfung
Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:
- körperliche, geistige Eignung, G 25 Gesundheitsuntersuchung
- ausreichende Deutschkenntnisse
- vollendetes 18. Lebensjahr
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