Kranführer – Ausbildung

Kranführer – Ausbildung

Nach DGUV Grundsatz 309-003 (bisher BGG 921)

Theoretische Ausbildung:

  • Grundsätzliches über Krane und Schienenlaufkatzen
  • Eignung
  • Recht
  • Verantwortung
  • Fahrauftrag
  • PSA
  • Physikalische Grundlagen
  • Hangabtriebskräfte
  • Steuer- und Sicherheitseinrichtungen an Krananlagen
  • Betriebsanweisung
  • Betriebsanleitung
  • Prüfungen von Kranen
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Der Kran und das Umfeld
  • Besondere Sicherheitsvorgaben bei Kranen
  • Sondereinsätze von Kranen
  • Stillsetzen von Kranen
  • Verhalten bei Störungen/Sicherheitsmängeln
  • Theoretische Abschlussprüfung

Praktische Ausbildung:

  • Einweisung am Kran und an Schienenlaufkatzen
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Hangabtriebskräfte
  • Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Gefahrstellen am Kran
  • Einsatz und bestimmungsgemäße Verwendung des Kranes
  • Verlassen des Krans
  • Fahrübungen (Aufnehmen, Transportieren, Absetzen von Lasten)
  • Anschlagen von Lasten
  • Praktische Abschlussprüfung

Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:

  • körperliche, geistige Eignung, G 25 Gesundheitsuntersuchung
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • 1 Passbild

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