Arbeitssicherheit Unterweisung

Das Arbeitsschutzgesetz (§12 Unterweisung) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1) verpflichten alle Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisung ist der jeweiligen Gefährdungssituation anzupassen und mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Themen:

  • PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
  • Sicherer Gebrauch von medizinischen Hilfsmitteln
  • Verhalten bei der Ersten-Hilfe
  • Infektionsgefahren
  • Verhalten am Einsatzort
  • Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen
  • Brandschutzorganisation
  • Gesundheitsvorbeugende Maßnahmen
  • Gebrauch von Leitern und Tritten
  • Stolperfallen
  • Bildschirmarbeitsplätze
  • Gefahren durch Elektrogeräte, Stress und Mobbing im Unternehmen

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