Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Hinweis für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft
Seit dem 01.07.2019 besteht ein Kooperationsvertrag zwischen der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) und den zuständigen Unfallkassen. Das Antrags- und Abrechnungsverfahren der Ersten Hilfe für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft wird von der Unfallkasse durchgeführt.
Die BGW erstattet den Unfallkassen ihren Kostenanteil. So haben Sie als KiTa nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme.(Ausnahme: Einrichtungen bei denen auch die Kinder bei der BGW versichert sind. Hier sind wir weiterhin die alleinigen Ansprechpartner und wir übernehmen auch die Kosten allein.)
Mit der Übernahme der Mindestanforderungen von einem Ersthelfer pro Gruppe sind die Ansprüche sowohl gegenüber der BGW als auch der Unfallkasse abgegolten.
Diese Kurse qualifizieren auch für die betriebliche Erste Hilfe an Erwachsenen.
$300-$500 Daily With Crypto – https://bit.ly/37Py4LO
I will immediately grasp your rss feed as I can not find your e-mail subscription hyperlink or e-newsletter service. Elmo Mccolm
This page truly has all the info I wanted concerning this subject and didn at know who to ask. Greg Boeser
hs=20c2bb0002688f0c402c01635e278476
3aotop
https://newfasttadalafil.com/ – best generic cialis Achat Viagra Site Us En Ligne Canada Lfjdii levitra syngenta 20mg Cialis puedo tomar viagra aunque no lo necesite Obarxr https://newfasttadalafil.com/ – Cialis Dokkey