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Frühdefibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe

Mit geschätzten 130.000 Fällen jährlich, stellt der plötzliche Herztod, z.B. aufgrund eines Herzinfarktes, die häufigste Todesursache außerhalb von Krankenhäusern in Deutschland dar. Der möglichst schnelle Einsatz eines „Elektroschockgerätes“, z.B. eines „Automatisierten externen Defibrillators“ (AED), ist die einzige wirksame, lebensrettende Behandlung um Herzkammerflimmern zu beseitigen. Der AED nimmt dem Anwender alle Diagnose- und Entscheidungsprozesse ab. Damit kann ein AED auch von einem qualifizierten Ersthelfer eingesetzt werden.

Die Frühdefibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren wird bereits vornehmlich in Unternehmen mit modernem Erste-Hilfe-Management angewandt.

Der Fachausschuss „Erste Hilfe“ befürwortet den Einsatz und die freiwillige Anschaffung von AED in den Unternehmen. Die Stationierung eines AED sollte an stark frequentierten Orten erfolgen.

Voraussetzung für die Einführung der Frühdefibrillation im Unternehmen ist die Sicherstellung einer Fachaufsicht sowie die Ausbildung zum Ersthelfer und eine Unterweisung (Qualifizierung) am AED nach dem Medizinproduktegesetz. Ferner sind regelmäßige Auffrischungen am AED notwendig.

Der Fachausschuss empfiehlt, die Qualifizierung und die regelmäßigen Auffrischungen am AED entsprechend den Rahmenbedingungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) durchzuführen. Dies umfasst 2 Unterrichtseinheiten für die Qualifizierung, falls zeitnah eine Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgt ist und 2 Unterrichtseinheiten für die mindestens jährlich erforderlichen Auffrischungen. Die AED-Auffrischung kann im Anschluss an Erste-Hilfe-Fortbildungen erfolgen, die auch auf jährlich 4 Unterrichtseinheiten teilbar ist.

Die Qualifizierung und Auffrischung am AED zählt nicht zur Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung (Grundlehrgang und Erste-Hilfe-Training), sondern ist entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1, § 26 Abs. 4) eine Weiterbildungsmaßnahme, deren Kosten der Unternehmer zu tragen hat.

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